Bei Sonnberg geht's um die Wurst
Unterweißenbach, April 2014 - BARCOTEC unterstützt Sonnberg Biofleisch mit der Softwarelösung „easyMITS“ und BHT-1100 (Barcode Handy Terminal) von Denso für höchste Qualität bei der Fleischproduktion.

Sonnberg gilt als einer der führenden Biofleischhersteller in Österreich und ist zertifziert nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007(*1) sowie Durchführungs-verordnungen und des Österreichischer Lebensmittelkodex Kapitel A8 (*2).
Am Unternehmensstandort in Unterweißenbach (2004 gegründet) werden jährlich mehrere Tonnen Fleisch von Tieren aus 100% österreichischer, biologischer Landwirtschaft verarbeitet.
Alle Arbeitsvorgänge erfolgen im eigenen Haus, bis zum Vertrieb in Biofleisch-Fachgeschäfte in Österreich und angrenzenden Nachbarländern.
Im Unternehmen wird großer Wert auf sorgsamen Umgang mit den Produktionsmitteln, Qualität und Lebensmittelsicherheit gelegt. Dabei spielt die Rückverfolgbarkeit eine zentrale Rolle wenn es um die Frage geht, welches Fleisch in welcher Wurst verarbeitet wurde.
In dieser wichtigen aber auch heiklen Angelegenheit steht Barcotec mit der Softwarelösung „easyMITS“ und BHT´s als verlässlicher Partner zur Seite: Die Kisten mit dem frisch geschlachteten Fleisch kommen sortenrein beim Wurstmeister an, dabei wird umgehend der Strichcode von der Kiste abgescannt. Dabei spielt es keine Rolle, wenn es mal rauer zugeht und das Gerät zu Boden fällt - das BHT 1100 steht für Verlässlichkeit, eine lange Lebensdauer und zeichnet sich durch hohe Robustheit aus. Auch schlecht gedruckte Codes, oder solche, die durch Zutaten in fester und flüssiger Form überdeckt sind, werden trotzdem zuverlässig erfasst.
Auch im nächsten Arbeitsschritt, der Wurstverarbeitung, wird jedes Detail erfasst: alle verwendeten Zutaten und Gewürze werden zusammengefügt und mit dem BHT-1100 gescannt. Das Rezepturblatt, welches ebenfalls automatisch mit einem Knopfdruck dokumentiert wird, dient dabei als Hilfsmittel. Somit werden alle Arbeitsschritte taxativ eingehalten und es ermöglicht dem Anwender, auf einen Blick zu sehen was wo in welcher Menge hineinkommt.

Auch kritische Kontrollpunkte werden genauestens dokumentiert. Das perfekte Erhitzen der Fleischprodukte wird punktgenau mit Temperaturangaben dokumentiert und automatisch ins System übertragen. Während des gesamten Ablaufs werden alle Arbeitsschritte mit Start und Ende jeder Tätigkeit in der automatischen Zeiterfassung hinterlegt.

Die Softwarelösung „easyMITS“ von Barcotec punktet dabei mit der hohen Flexibilität: Wenn bestimmte Anforderungen geändert oder erweitert werden, kann auch das System einfach daran angepasst werden. Bildschirm-Masken und Prozesse sind individuell angepasst und bieten daher eine hohe Bedienfreundlichkeit. Mit der integrierten Benutzerverwaltung sind jedem Benutzer unterschiedliche Prozesse zugeordnet, somit sieht jede Person nur das was für die Arbeitsschritte relevant ist.
Sonnberg-Geschäftsführer Manfred Huber zeigt sich von Barcotec begeistert: „Für uns gelten dieselben Bedingungen wie in der Großindustrie - daher sind die Geräte von Barcotec Instrumente für Zukunftssicherheit.“
*1) Die EU-Bio-Verordnung regelt den Bio-Landbau in der Europäischen Union. Sie regelt die Produktion, die Verarbeitung, die Kontrolle und den Import von Bio-Produkten.
Die EU-Bio-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 sind für Erzeuger und Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln verpflichtend einzuhalten.
In der Basisverordnung 834/2007 sind die Ziele, Grundsätze und Grundregeln des biologischen Landbaus enthalten. Ergänzt wird diese Verordnung durch die Durchführungsbestimmungen 889/2008. Beide Verordnungen sind am 1.1.2009 gültig geworden.
*2) 1983 ergingen die ersten Erlässe des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz zur biologischen Landwirtschaft. 1989 wurden diese Erlässe in das Österreichische Lebensmittelbuch als Kapitel A 8 aufgenommen. Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ist die EU-Bio-Verordnung für Österreichs Biobauern gültiges Recht.
Einige Bereiche sind in der EU-Bio-Verordnung noch nicht geregelt. Wenn es Vorgaben auf nationaler Ebene gibt, sind diese im Lebensmittelbuch Kapitel A8 angeführt.
Hier finden Sie Regelungen zur Bio-Kaninchenhaltung, zur Bio-Gemeinschaftsverpflegung, zur Haltung von Bio-Gatterwild, zur Produktion von Bio-Kosmetik und zur Erzeugung von Bio-Heimtierfuttermitteln.